Röntgen Kein Zutritt für Unbefugte
Röntgen Kein Zutritt für Unbefugte
Norm: DIN 25430 WS 120
Warnschild Strahlenschutz – Röntgen Kein Zutritt für Unbefugte
Diese Beschilderung ist beispielsweise in Krankenhäusern zu finden. Sie dient dazu, einen Bereich, in dem Röntgenstrahlen freigesetzt werden, zu kennzeichnen. Röntgenstrahlen werden im Gesundheitssektor dazu verwendet, beispielsweise Knochenbrücke bei Personen zu identifizieren. Dazu wird der Knochen von Personen durch die Verwendung von Röntgenstrahlen sichtbar gemacht. Der Kontakt mit Röntgenstrahlen ist jedoch zu begrenzen, da von ihnen bei häufiger Einwirkung auf Personen, eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann.
Beispielsweise kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigt werden. Vor allem für Schwangere ist der Kontakt mit Röntgenstrahlen extrem risikobehaftet, da von ihnen eine erhebliche Gefahr für das ungeborene Kind ausgeht. Um gesundheitlichen Schäden durch Röntgenstrahlung vorzubeugen und Personen vor potenzieller Röntgenstrahlung zu schützen, werden unbefugte Personen mit dieser Beschilderung auf ein Zutrittsverbot für den betroffenen Bereich hingewiesen. Die Beschilderung ist in Kunststoff und Aluminium erhältlich.
- Kennzeichnung eines von Röntgenstrahlung betroffenen Bereichs
- Hinweis auf ein Zutrittsverbot
- Erfüllung der Kennzeichnungspflicht
- Normen und Vorschriften:
- DIN 25430