Baustellenschilder

Auf Baustellen kann es zu Unfällen mit schweren Schadenfolgen kommen. Der Bauherr ist es, der für die allgemeine Verkehrssicherung auf der Baustelle haftet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bauarbeiten von Dritten ausgeführt werden oder ob er sie selbst tätigt. Somit sind Bauherren zur Verkehrssicherung gegenüber Jedem, der die Baustelle betritt, verpflichtet.

Printkatalog S. 184-185

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