Radioaktiv Kontamination

Radioaktiv Kontamination

Norm: DIN 25430 E 100

Format | Material 14,8 x 7,4 cm Folie

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Warnschild Strahlenschutz Kontamination

Im Strahlenschutz dient der Begriff der Kontamination dazu, die Verunreinigung von Personen, Flüssigkeiten, Gasen oder Feststoffen mit radioaktiven Stoffen zu bezeichnen. Kontamination ist zumeist das Ergebnis eines Lochs in einem Produkt oder in einem technischen System, durch das Feststoffe, Flüssigkeiten oder Gase unerwünscht ein- oder austreten können oder eines Unfalls während der Herstellung.

Die Behebung von Kontamination wird als Dekontamination bezeichnet. Je nachdem, ob ein Bereich von Alpha-, Beta- oder Gamma-Strahlung betroffen ist, kann die Kontamination besser oder schlechter behoben werden. Radioaktivität ist die Eigenschaft instabiler Atomkerne, sich spontan in andere Atomkerne umzuwandeln und dabei ionisierende Strahlung auszusenden. Die frei werdende Energie bei der Umwandlung wird zumeist als  Alpha-, Beta- und Gamma-Strahlung emittiert. Kontamination mit Alpha- und Beta-Strahlung kann in der Regel einfacher bereinigt werden als Kontamination mit Gamma-Strahlen, da Alpha- und Beta-Strahlung nur eine sehr kleine Reichweite von Mikrometern bis Zentimetern hat. Von Strahlung betroffene Bereiche sind kennzeichnungspflichtig (§68 StrlSchV).

  • Kennzeichnung durch Strahlung kontaminierten Bereichen
  • Erfüllung der Kennzeichnungspflicht bei Kontamination