Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken, Laser Klasse 2

Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken, Laser Klasse 2

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Warn-Zusatzschild Laserkennzeichnung Laser Klasse 2

Trotz der relativ milden Einstufung von Laserstrahlen der Laser Klasse 2, macht dieses Warn-Zusatzschild darauf aufmerksam, nicht in den offensichtlichen Laserstrahl zu blicken, um damit eine Gefährdung der Augen zu vermeiden.

Dennoch gilt für die Klassifizierung nach DIN EN 60825-1 folgende Definition:

Laser Klasse 2: Eine Gefährdung für die Augen liegt bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer nicht vor, da die zugängliche Laserstrahlung im sichtbaren Spektralbereich liegt. Vorsicht ist dennoch geboten, da man bei einer kurzzeitigen Bestrahlungsdauer von einem menschlichen Lidschutzreflex von 0,25 Sekunden ausgeht, der jedoch nicht bei jeder Person gleichermaßen vorhanden ist. Schutzbrillen bieten sich also bereits hier schon an.

Laser Klasse 2M: Insofern keine optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser Verwendung finden, gilt hier die gleiche Einstufung wie auch bei Klasse 2.