Aufstieg für Unbefugte verboten (Kombischild)
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN 4844-2 D-P006
Vorschrift: ASR A1.3 D-P006
mit Zusatztext: Aufstieg für Unbefugte verboten
Untersagen Sie verbotene Handlungen mit dem Verbots-Kombischild Aufstieg für Unbefugte verboten. So reduzieren Sie mögliche Gefahren für Mitarbeiter und Besucher. Erhältlich in verschiedenen Größen als geprägtes Aluminiumschild sowie als Aufkleber.
Aufstieg für Unbefugte verboten (Kombischild)
Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.
Verbotsschilder: technische Regeln für Arbeitsstätten ASR
Verbotsschilder nach ASR A1.3 gewährleisten eine zuverlässige Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Sie untersagen eindeutig ein Verhalten, das eine Gefahr verursachen kann. Die Arbeitsstättenregel ASR beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie dokumentiert den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die aktuelle ASR A1.3 trat 2013 in Kraft und beinhaltet die Symbole der DIN EN ISO 7010 vom Oktober 2012.
- Normen und Vorschriften:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
DIN 4844-2 - Ausführung:
- Aluminiumschild
Folie, selbstklebend - Art der Darstellung:
- Symbol + Standardtext