

Norm: DIN EN ISO 7010 M008
Vorschrift: ASR A1.3 M008
Weisen Sie auf erforderliche Schutzmaßnahmen hin mit dem Gebotsschild Fußschutz benutzen / Schutzschuhe tragen. So verringern Sie das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Besucher. Erhältlich in verschiedenen Größen als geprägtes Aluminiumschild sowie als Aufkleber.
Gemäß ASR 1.3 sollte an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht offensichtlich ist, immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter und Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Arbeitsstättenregel ASR beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie dokumentiert den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die aktuelle ASR A1.3 trat 2013 in Kraft und beinhaltet die Symbole der DIN EN ISO 7010 vom Oktober 2012.