Augenschutz tragen (Kombischild - In diesem Bereich...) |Gebotszeichen B2B Schilder

Augenschutz tragen (Kombischild - In diesem Bereich...)

Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M004
Vorschrift: ASR A1.3 M004
mit Zusatztext: In diesem Bereich Augenschutz tragen

Format: 30,0 x 40,0 cm
Material: Hart-PVC (Kunststoff, witterungsbeständig)

Weisen Sie auf erforderliche Schutzmaßnahmen hin mit dem Gebots-Kombischild In diesem Bereich Augenschutz tragen. So verringern Sie das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Besucher.

43.A7025
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Augenschutz tragen (Kombischild - In diesem Bereich...)

Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

Gebotsschilder: technische Regeln für Arbeitsstätten ASR

Gemäß ASR 1.3 sollte an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht offensichtlich ist, immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter und Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Arbeitsstättenregel ASR beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie dokumentiert den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die aktuelle ASR A1.3 trat 2013 in Kraft und beinhaltet die Symbole der DIN EN ISO 7010 vom Oktober 2012.

Normen und Vorschriften:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
DIN EN ISO 7010
Ausführung:
Kunststoffschild
Art der Darstellung:
Symbol + Standardtext