Augen- und Kopfschutz benutzen |Gebotszeichen B2B Schilder

Augen- und Kopfschutz benutzen

Gebotsschild | Gebotszeichen

Praxisbewährt

Weisen Sie auf erforderliche Schutzmaßnahmen hin mit dem praxisbewährten Gebotsschild Augen- und Kopfschutz benutzen. So verringern Sie das Unfallrisiko für Mitarbeiter und Besucher. Aufkleber erhältlich in verschiedenen Größen.

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21.A7915
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Gebotsschilder: technische Regeln für Arbeitsstätten ASR

Gemäß ASR 1.3 sollte an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht offensichtlich ist, immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter und Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Arbeitsstättenregel ASR beschreibt die allgemeinen Anforderungen für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Sie dokumentiert den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Die aktuelle ASR A1.3 trat 2013 in Kraft und beinhaltet die Symbole der DIN EN ISO 7010 vom Oktober 2012.

Normen und Vorschriften:
Praxisbewährt
Ausführung:
Folie, selbstklebend
Art der Darstellung:
Symbol
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Gebotszeichen