Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Zeichen nach ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 zeigen zum Beispiel Notruftelefone oder Erste Hilfe Stationen an. Die fach- und normgerechte Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen kann im Ernstfall Leben retten. Diese muss gemäß Arbeitsstättenrichtlinie auch bei unzureichender natürlicher Beleuchtung oder bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gut erkennbar sein. Für Flucht- und Rettungswege erfolgt die Kennzeichnung daher im Regelfall mit nachleuchtenden Schildern. Die langnachleuchtende Beschichtung gewährleistet, daß die Schilder auch im Dunkeln bis zu 35 Stunden sichtbar sind. Nicht nachleuchtende Schilder dürfen nur verwendet werden, wenn eine einwandfrei funktionierende Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist.

Die Kennzeichnung erfolgt seit März 2013 gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.3). Bei Neubauten kommen ausschließlich Symbole nach DIN EN ISO 7010 zum Einsatz. Die ebenfalls angebotenen Erste-Hilfe-Schilder nach BGV A8 dürfen nur noch zur Ergänzung bestehender Anlagen verwendet werden.

Printkatalog S. 14-15, 17

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